Mitteldeutsche Compliance-Konferenz 2015

Die Mitteldeutsche Compliance-Konferenz fand erstmalig am 24. September 2015 statt. Die Initiatoren haben damit eine Plattform geschaffen, um sich über Konzepte der Umsetzung des Compliance Management Systems zu verständigen und auszutauschen. Es gelang, neben der Theorie auch praxisnahe Möglichkeiten und Ansätze aufzuzeigen, die für kleine und mittelständische Unternehmen praktikabel, effizient und finanzierbar sind.
Hotel Chemnitzer Hof Mitteldeutsche Compliance-Konferenz-2015
Mit der Veranstaltung wolle man einen wichtigen Impuls für die Unternehmen der Region geben, betonte Frank Riemer-Keller, Vizepräsident des Industrievereins in seinen einleitenden Worten. Viele Geschäftsführer und Vorstände mittelständischer Unternehmen ließen sich zuweilen von der Annahme verleiten, dass sich alle Unternehmensbereiche noch ohne weitere Maßnahmen überblicken lassen. Dieser Trugschluss verhindere jedoch eine dem gebotenen Umfang angemessene Ausgestaltung des Compliance Managements. Dem schloss sich der Präsident des Dresdner Gesprächskreises, Michael von Bronk, an. Es gehe dabei nicht nur um die Kenntnis der Regeln, sondern auch um die Bereitschaft danach zu handeln.
Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter der TU Chemnitz, Dr. Georg Brüggen, betrachtete das Thema zunächst aus wissenschaftlicher Sicht, bevor Vertreter der eureos GmbH, die einzelnen Schritte beim Aufbau eines Compliance Management Systems erläuterten. Sie plädierten dafür, solch ein System nicht erst nach einem Verstoß im Unternehmen einzuführen. Voraussetzung für dessen Einrichtung sei eine strukturierte Risikoanalyse, innerhalb derer die potentiellen Risiken – wie z. B. Korruption, Diebstahl, Spesenabrechnungen, Arbeitszeiten, Mindestlohn – festgestellt, identifiziert und nach Schadenspotential bewertet werden.
Im Anschluss gelte es Verantwortlichkeiten und Maßnahmen festzulegen, sie z. B. in Schulungen zu kommunizieren und zu dokumentieren. Letzteres sei vor allem deshalb wichtig, um bei Compliance-Verstößen eine Entlastung des Geschäftsleiters zu erzielen. Um diesen Nachweis zu führen, müsse belegt werden, wer, zu welchem Compliance-Thema, wann, durch wen, mit welchen Inhalten und Unterlagen, wo und wie lange geschult worden sei, betonte Danilo Friedrich, Partner der Steuergesellschaft eureos. Hier seien gerade in kleineren und mittelständischen Unternehmen innovative Ideen und Kreativität gefragt, die ein Compliance Management System hervorbringen, das auf das jeweilige Unternehmen angepasst sei.

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